Nach dem 11. September 2001 wurden in den USA, von der
Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, in aller Eile Verordnungen
verabschiedet, mit denen sich der Präsident quasi diktatorische
Vollmachten angeeignet hat: Nach dem aktuellen Stand kann ein Bewohner
der Vereinigten Staaten auf unbegrenzte Zeit, ohne Anspruch auf
Kontaktaufnahme zu einem Anwalt und auf eine Gerichtsverhandlung
festgehalten werden. Und wenn es zu einem Prozess kommt, findet dieser
im Geheimen statt, der Angeklagte hat immernoch kein Recht auf einen
Anwalt und er kann auf der Basis von Vermutungen (!), ohne
Berufungsmöglichkeit zum Tode verurteilt werden. Das letzte Wort
hat dabei - man mag es kaum glauben - der Präsident, der ja
eigentlich keine Person der Rechtsgewalt ist.
Damit wurde durchaus ernst gemacht: Nach dem 11. September wurden in
einer Fahndungswelle rund 1200 Männer festgenommen, von denen nur
etwa hundert unter dem konkreten Verdacht standen, mit Terrorgruppen in
Verbindung zu stehen. Die meisten wurden einfach in "vorsorgliche Haft"
genommen. Die Öffentlichkeit wurde weder über die Namen noch
über die Anklagepunkte informiert.
Mit der Installation solcher "Militärgerichte" ist ein zweites
Rechtssystem installiert worden, durch das die Rechtsstaatlichkeit
jederzeit aufgehoben werden kann und das somit auch gegen die
Verfassung verstößt. Es wäre nach amerikanischem Recht
nunmehr sogar möglich, dass ein US-Kriegsschiff an der deutschen
Küste vor Anker geht, ein Trupp Elitesoladaten übersetzt und
einen Deutschen festnimmt, der des Terrors verdächtigt wird und
dann auf oben beschriebene Weise zum Tode verurteilt wird. Der
Willkür sind hier im Prinzip keine Grenzen gesetzt, denn dadurch,
dass die Verurteilungen im Geheimen stattfinden, werden sie der
Öffentlichkeit niemals bekannt, die Rechtsverletzungen können
schlichtweg nicht kritisiert werden.
Die Süddeutsche Zeitung weist auch darauf hin, dass der
Terrorismus in den neuen Verordnungen so weitläufig definiert
wird, dass auch die Blockade oder Besetzung von Infrastrukturen als
terroristischer Akt gelten können. "Dies würde
allerdings bedeuten, dass nicht nur Krawalle wie die in Genua und
Göteborg, sondern auch ziviler Widerstand und sogar die Streiks
von Belegschaften unter die Antiterrorgesetzgebung fallen könnten"
(SZ).
Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 6. Dezember 2001.
Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Military_Commissions_Act